Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Wir beraten Sie umfassend im Bankrecht und Kapitalmarktrecht und begleiten Sie auf außergerichtlicher wie auch gerichtlicher Ebene.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen auszugsweise:

  • Widerruf und Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen,
  • Kündigung von Bausparverträgen,
  • (Finanzierte) Fondsbeteiligungen,
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Prospekthaftung,
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Falschberatung bei der Vermittlung von Kapitalanlagen,
  • Kommunikationsführung mit Ihrem Kreditinstitut oder Ihrer Vermögensverwaltung.

Im Zusammenhang mit Ihrem ab November 2002 geschlossenen und bis zum 21. Juni 2016 widerrufenen Immobiliendarlehensvertrag beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrer Bank. Schätzungen der Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen zufolge sind etwa 80 Prozent der genannten Verträge fehlerhaft mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. Weigert sich Ihre Bank, den von Ihnen erklärten Widerruf zu akzeptieren, setzten wir diesen – gegebenenfalls unter Beschreitung des Gerichtswegs – für Sie durch. Darlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können auch weiterhin widerrufen werden. Stellen wir in Ihrem Vertrag eine unwirksame Widerrufsbelehrung fest, treten wir mit Ihrer Bank in Kontakt und wirken – je nach Interessenlage – auf eine Neukonditionierung, eine Umschuldung oder die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrages hin.

Sie planen Ihre Zukunft und greifen hierbei zu einer vermeintlich sicheren Anlage. Jahre nach der Zeichnung der Anlage stellt sich heraus, dass die versprochenen Renditen ausbleiben oder noch schlimmer: Sie erleiden einen Totalverlust Ihrer angelegten Ersparnisse. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Häufigste Ursachen sind eine der Zeichnung vorausgegangene Falschberatung durch einen Anlageberater, dessen Vermittlungsziele häufig nicht mit Ihren Anlagezielen übereinstimmen. Falls Sie sich ohne Beratung für die Anlage entschieden haben, enthalten die Prospekte der Fondsgesellschaften häufig Fehler. In einem solchen Fall machen wir Schadensersatzansprüche gegenüber Berater oder Fondsgesellschaft für Sie geltend.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Kommunikation mit Bankhäusern und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Wir unterstützen Sie gerne bei Verhandlungen und dem Eingehen von neuen Geschäftsverbindungen.

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