Hans W. Fischer, Of Counsel

Herr Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Hans Fischer ist nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät als „Of Counsel“ die Anwälte unserer Kanzlei in diversen von uns betreuten Verfahren, insbesondere vor den Land- und Oberlandesgerichten.

Herr Fischer war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und dem Referendariat beim Landgericht Karlsruhe seit März 1975 im Wesentlichen als Richter, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht, tätig. Zwischenzeitlich erfolgten Abordnungen an die Staatsanwaltschaft Mannheim und an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Seit 2010 ist Herr Fischer im Ruhestand.

Herr Fischer war 1991 auf Bitten des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg als Mitglied des Richterwahlausschusses im Justizministerium des Freistaates Sachsens in Dresden mit dem Aufbau der dortigen Justiz befasst.

Er war lange Jahre Mitglied des Präsidiums des Landgerichts Karlsruhe und des Präsidialrates in Baden-Württemberg und hat sich als Arbeitsgemeinschaftsleiter und bis 2013 als Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auch in der Ausbildung engagiert. Daneben hat Herr Fischer auch Vorträge an der Richterakademie in Wustrau gehalten und war dort als Tagungsleiter tätig.

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