Internationale und grenzüberschreitende Mandate
International unterstützen wir unsere Mandanten auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr bei der Geltendmachung von Ansprüchen wie bei der Vertragsgestaltung. Wir beraten Investoren aus dem Ausland bei Aktivitäten im Inland und unterstützen unsere deustchen Mandanten bei Rechtsgeschäften im Ausland. Hierzu verfügen wir über ein erprobtes Netzwerk ausländischer Partnerkanzleien und Steuerberater, mit denen wir regelmäßig und erfolgreich kooperieren.
Unser Netzwerk umfasst Partner in der gesamten Europäischen Union (insbesondere Spanien, Italien, Luxemburg, Frankreich, England und das Vereinigte Königreich, Finnland, den Niederlanden, Belgien, Norwegen, Polen, Slowenien, Griechenland), der Schweiz, in den USA, Kanada, Südafrika, Brasilien, Mexiko, Uruguay, Chile, Argentinien, Australien und in Russland.
Insbesondere in den Bereichen Erbrecht und Testamentsgestaltung sowie Auslandsimmobilien und im Unternehmensrecht und Unternehmenskauf (M&A) können wir für Sie grenzüberschreitend tätig werden. Selbstverständlich wickeln wir auch Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug für Sie ab.
Daneben sorgen wir für die Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile in Deutschland und erwirken Europäische Zahlungsbefehle für Sie.
Wir sind es gewohnt, Mandate vollständig auf Englisch abzuwickeln und sprechen daneben Spanisch und Französisch.