Prozessführung und Schiedsverfahren

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Prozessführung (Litigation) und Vertreter in Schiedsverfahren (Arbitration).

Die Tätigkeitsfelder umfassen insbesondere:

  • Umfassende Beratung im Konfliktfall
  • Forderungsabwehr und Durchsetzung von Forderungen vor allen deutschen Amts- Land- und Oberlandesgerichten
  • Erfassung, Analyse und Bewertung des allgemeinen Konfliktpotentials
  • Vorbebereitung von Klageverfahren und taktische Analyse mit dem Mandanten
  • Vertretung im Schiedsverfahren
  • Tätigkeit als Schiedsrichter und Mediator
  • Beratung bei der Gestaltung von Schiedsklauseln

In aller Regel werden zivilrechtliche Streitigkeiten, bei denen die außergerichtliche Vermittlung zwischen den Parteien gescheitert ist, nach Maßgabe der Zivilprozessordnung (ZPO) durch staatliche Gerichte bindend entschieden. Seit Gründung der Kanzlei sind wir bundesweit im Bereich der Prozessführung für unsere Mandanten tätig. In der überwiegenden Anzahl streitiger Fälle ist diese Form der Konfliktbewältigung einem Schiedsverfahren vorzuziehen.

Der Klärung eines Konflikts durch ein nichtöffentliches Schiedsverfahren anstelle eines Gerichtsverfahrens wird sehr häufig im Bereich des Gesellschaftsrechts gewählt, so beispielsweise bei Gesellschafterstreitigkeiten. Jedoch kann es auch vorteilhaft sein, eine Erbauseinandersetzungsstreitigkeit durch ein Schiedsgericht bindend entscheiden zu lassen. Hierfür kann bereits in einer Verfügung von Todes wegen eine Schiedsklausel aufgenommen werden.

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens werden wir für Sie sowohl vorbereitend als auch dann tätig, wenn die Gegenseite das Schiedsgericht bereits angerufen hat und Sie sich verteidigen möchten.

Schiedsvereinbarungen ermöglichen es den Parteien, die Spielregeln eines späteren Verfahrens unter Ausschluss staatlicher Gerichtswege zu regeln. Hierfür müssen die Interessen und besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls analysiert und aufeinander abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir eine geeignete Schiedsklausel (Arbitration Clause) unter Bezugnahme der geeigneten Schiedsordnung.

Frühzeitige Konflikterkennung und entsprechende Intervention führen idealerweise zur Vermeidung eines Schiedsverfahrens im Vorfeld oder helfen zumindest, im Eintritt des Konfliktfalls bereits einen Schritt weiter zu sein. Um dies zu gewährleisten erstellen wir im Vorfeld Gutachten zu Rechtsfragen, die später Gegenstand des Schiedsverfahrens wären.

Sollte es trotz vorbeugender Maßnahmen zu einer Anrufung des Schiedsgerichts kommen, entwickeln wir Angriffs- und Verteidigungsstrategien und übernehmen den Schriftverkehr sowie weitere administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Auswahl der in Frage kommenden Schiedsrichter.

Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele hat an der Universität Frankfurt am Main in Kooperation mit dem Frankfurt Arbitration Circle die englischsprachige Fortbildungsveranstaltung Deutsche und Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (German & International Arbitration) erfolgreich absolviert.

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