Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge, die Nachfolge im Familienbetrieb sowie die Vermögensnachfolgeplanung verbindet als interdisziplinärer Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere unser Fachanwaltsgebiet Erbrecht, das Gesellschaftsrecht sowie das Steuerrecht miteinander. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Umfassende Beratung, Planung und Vorbereitung sowie Durchführung einer Unternehmensnachfolge auf Familienmitglieder oder Personen aus dem nicht-familiären Umfeld
  • Mediation sowie gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Unternehmensnachfolge
  • Laufende Beratung von Familienpools, Familiengesellschaften und Family Offices
  • Vermögensnachfolgeplanung, einschließlich die Beratung bei der Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung
  • Asset Protection

Die Unternehmensnachfolgeplanung findet insbesondere bei Familiengesellschaften und in der mittelständischen Wirtschaft oftmals nur untergeordnete Berücksichtigung. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, nämlich dann, wenn der Familienunternehmer unverhofft handlungsunfähig wird oder gar ablebt und eine entsprechende Nachfolgeregelung fehlt. Unzureichende Vorsorge kann ein zunächst kerngesundes Unternehmen manövrierunfähig machen, wenn streitende Erben keinen unternehmerischen Konsens finden können. Dies wirkt sich in aller Regel zu Lasten des Unternehmens samt Belegschaft aus.

Um dies zu verhindern, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönlichen Ziele. Hierbei geht es insbesondere darum, wer in welcher Gesellschaftsform und mit welcher unternehmerischen Perspektive das Unternehmen weiterführen und wie die Beteiligten gleichzeitig finanziell abgesichert werden können. Das Gestaltungsziel setzen wir mit Ihnen mit Blick auf die erb- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen steueroptimiert um.

Insbesondere bei größeren Vermögen empfiehlt sich die vorausschauende Übertragung von Werten auf jüngere Generationen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie steuerschonend frühzeitig Werte übergeben – unter Beibehaltung Ihrer eigenen finanziellen Unabhängigkeit.

Im Rahmen der Asset Protection beraten wir Sie als Unternehmer, Vorstand oder Geschäftsführer, wie Sie auf legalem Weg Ihr Privatvermögen vor dem Haftungszugriff Dritter schützen und damit Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie dauerhaft sichern können. Auch im Bereich der Asset Protection ist ein frühzeitiges Handeln weit vor potentiellem Haftungszugriff erforderlich, damit der Schutz privater Vermögenswerte gewährleistet ist.

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