Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)

Wir unterstützen Sie bei der Beratung und Durchführung von Firmenveräußerungen, Firmenübernahmen und Betriebsübergängen, M&A-Transaktionen und Zusammenschlüssen von Unternehmen (sowohl im Wege des Unternehmenskaufs oder der Fusion, der Übernahme, Umwandlung oder auf anderem Wege), national wie grenzüberschreitend. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen auf Käufer- und Verkäuferseite einschließlich der sog. „Due Diligence“, also der Erfassung der rechtlichen Rahmendaten der Zielgesellschaft, die Umstrukturierung eines Unternehmens im Rahmen der Transaktion wie auch nach Abschluss des Erwerbs (Post-Closing Restrukturierungen). Unsere Expertise schließt selbstverständlich die Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrags (Share Deal und Asset Deal) bzw. Options- oder Joint-Venture-Vertrags ein. Dabei umfasst unsere Beratung insbesondere das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht sowie das Steuerrecht.

Wir beraten Investoren auch hinsichtlich Beteiligungsfinanzierungen, Venture Capital und Private Equity-Transaktionen. Jede Transaktion ist anders. Sprechen Sie uns gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.

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