Wohnungs- und Immobilienrecht
Immobilien- und Wohnungsrecht
Das Immobilienrecht umfasst als Oberbegriff die Vorschriften über den Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung. Der Erwerb einer Immobilie erfolgt durch Grundstückskauf oder im Rahmen der Zwangsversteigerung / Teilungsversteigerung als öffentlicher Akt. Die Nutzung einer Immobilie wird durch das Mietrecht geregelt. Das Immobilienrecht wird durch die Vorschriften des Zivilrechtes über Kaufverträge nach §§ 433 ff. BGB und Immobiliarsachenrecht, Grundstückerwerb, Grundpfandrechte geregelt. Das Mietrecht ist umfangreich in den §§ 535 ff. des BGB sowie in zahlreichen Nebengesetzen geregelt.
Wir beraten und vertreten in folgenden Bereichen:
Immobilienrecht
- Immobilienkauf und Immobilienverkauf
- Immobilienbewertung
- Zwangsversteigerungsrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Grundbuchrecht
Wohnungsrecht
- Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Überprüfung der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
- Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Mietkaution
- Mieterhöhung / Mietminderung
- Kündigung des Rechtsverhältnisses und Räumung der Wohnung
- Räumung und Vollstreckungsschutz
Vor Abschluss eines Mietvertrages helfen wir Ihnen zur Vermeidung späterer Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung oder inhaltlichen Prüfung eines Mietvertrages.
Während des Mietverhältnisses stehen wir Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten sowohl für Mieter als auch Vermieter beratend zur Verfügung, vor allem im Zusammenhang mit der Abrechnung und Überprüfung der Nebenkosten und der Gestaltung und Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen. Im Streitfall stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung bei der Durchsetzung dieser Rechte im Rahmen einer kostenoptimierten und effizienten Prozessvertretung zur Verfügung.