Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Einer Vielzahl von Rechtsbeziehungen und den daraus entstehenden Ansprüchen liegt ein zivilrechtlicher Vertrag zugrunde. Das kann ebenso ein Kaufvertrag sein wie ein Werkvertrag, ein Darlehensvertrag oder ein Garantievertrag sowie viele weitere Vertragstypen. Grundlegende Bestimmungen sind allen Vertragstypen gemeinsam. Andererseits hat die Rechtsprechung für unterschiedliche Verträge spezielle Regeln entwickelt. Wir erstellen Verträge abgestimmt auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Wünsche, und prüfen bereits vorhandene Verträge für Sie.
Ist bereits ein Vertrag abgeschlossen worden, aus dem Sie oder die Gegenseite Ansprüche herleiten wollen, helfen wir Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter gegnerischer Ansprüche im Rahmen der Prozessführung. Dabei ist es unser Ziel, möglichst rasch und idealerweise außergerichtlich Lösungen zu finden.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen:
- Erstellen und Überprüfen von Kaufverträgen
- Erstellen und Überprüfen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) für Ihren Betrieb
- Arbeitsverträge und Dienstverträge
- Einkaufs- und Lieferbedingungen
- Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, etwa aus Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Bürgschaftsvertrag, Familien- und erbrechtlichen Verträgen
Auch im Bereich des Vertragsrechts kann Ihr Betrieb oder Unternehmen von unserem Service der ausgelagerten Rechtsabteilung profitieren.