Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreuen wir insbesondere mittelständische und Familienunternehmen sowie Alleingesellschafter aus dem In- und Ausland im Bereich folgender Tätigkeitsschwerpunkte:
- Rechtliche Beratung zur Wahl der optimalen Gesellschaftsform bei der Unternehmensgründung und Umstrukturierung
- Laufende Beratung von Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, PartG
- Laufende Beratung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG
- Beratung und Begleitung bei Erwerb und Verkauf von Gesellschaftsanteilen
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern zur Vermeidung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Haftung
- Krisenberatung im Falle drohender Insolvenz
- Gerichtliche Vertretung und Durchsetzung von Gesellschafteransprüchen
- Gesellschaftsrechtliche Beratung im erbrechtlichen Kontext
Unternehmen haben vielfältigen Bedarf an qualifizierter juristischer Unterstützung. Sei es durch die Veränderung der Gesellschafterstruktur, welche den Entwurf von Gesellschafterbeschlüssen und entsprechenden Handelsregisteranmeldungen erfordert, oder das Bedürfnis der Geschäftsführung, eine externe Meinung bezüglich des Arbeitsrechts oder des Steuerrechts einzuholen.
Damit Sie für diese Situationen einen steten, juristisch qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung stehen haben, bieten wir Ihnen oder Ihrem Unternehmen an, als ausgelagerte Rechtsabteilung für Sie tätig zu werden. Auch hier ist uns Kostentransparenz wichtig. Sprechen Sie uns für eine individuelle Lösung gerne an.
Handelsrecht
Wir beraten und vertreten auf dem Gebiet des Handelsrechts insbesondere mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmer in sämtlichen Bereichen.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vollumfängliche Betreuung und Begleitung von Start-ups
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf- und Werkvertrag zwischen Unternehmen hinsichtlich Vergütungsansprüchen sowie Mängelgewährleistungsansprüchen
- Handelsvertreterrecht
- Vertriebsrecht
- Franchise-Verträge
- Forderungsmanagement
- Internationales Vertragsrecht unter Einschluss des Internationalen Kaufrechts
Das Handelsrecht versteht sich als Sondervertragsrecht der Kaufleute untereinander. Unsere Expertise im Handelsrecht erstreckt sich insbesondere auf die kontinuierliche Begleitung mittelständischer und kleiner Unternehmen über einen fortgesetzten Zeitraum hinweg. Die kompetente Betreuung internationaler Mandate ist gewährleistet.