Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „Leivtec XV3“ fehlerhaft – Hersteller rät davon ab, mit dem Gerät weitere amtliche Messungen vorzunehmen

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Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „Leivtec XV3“ fehlerhaft – Hersteller rät davon ab, mit dem Gerät weitere amtliche Messungen vorzunehmen

Nach verschiedenen Presseberichten sind Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „Leivtech XV3“ fehlerhaft. Sachverständige haben im Rahmen von Testmessungen festgestellt, dass es zu erheblichen Messdifferenzen kommen kann. Nach einem Bericht in der Onlineausgabe des Nachrichtenmagazin Focus hat der Hersteller des Messgerätes darum gebeten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen, da auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisungen unzulässige Messwertabweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Vereinfacht gesprochen: Das Gerät arbeitet nicht mit der erforderlichen Genauigkeit. Die fehlerhaften Messwerte sind vor allem deshalb überraschend, da für das Messgerät eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt besteht.

 

Betroffene, welchen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, sollten umgehend prüfen, ob das beanstandete Gerät auch bei ihrer Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz gekommen ist. Aus unserer Sicht sind die Messungen nicht verwertbar, da unklar ist, ob das Messergebnis zutreffend ist. Sofern Zweifel an der Korrektheit des Messergebnisses bestehen, meinen wir, dass das Verfahren vor der Bußgeldbehörde sofort eingestellt werden muss.

 

Sollte sich aus dem Bußgeldbescheid nicht ergeben, welches Messgerät zum Einsatz gekommen ist, sollten Sie spätestens jetzt anwaltlich Hilfe in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Akteneinsicht kann überprüft werden, ob das beanstandete Messgerät zum Einsatz gekommen ist.

 

Gerne stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen zu im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrig zur Verfügung.