Zurück zur Übersicht

Bankkunden können Bearbeitungsgebühren von Konsumentenkrediten zurückfordern, die seit dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden

BGH, Urteile v. 28.10.2014 – XI ZR 348/13 u. XI ZR 17/14

Bereits in der Vergangenheit entschied der BGH zugunsten der Verbraucher, dass Bearbei-tungsgebühren in Konsumentenkreditverträgen unzulässig sind und damit zurückgefordert werden können.

Umstritten war bislang jedoch die Frage, ob sich die Banken auf Verjährung berufen können mit der Folge, dass lediglich die Bearbeitungsgebühren aus Verträgen zurückgefordert wer-den können, welche nicht älter als drei Jahre sind.

Der BGH stellte nun klar dass Gebühren für Kreditverträge, die seit 2004 abgeschlossen wurden, zurückgefordert werden können und die dreijährige Verjährungsfrist insoweit nicht gilt.
Stellen Sie in Ihrem Darlehens- oder Kreditvertrag fest, dass dort Bearbeitungsgebühren, in der Regel bis 2%, ausgewiesen sind, dürfen Sie sich zur Rückforderung gerne an die Kanzlei Schäufele & Zerfowski Rechtsanwälte wenden.