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Bundesgerichtshof senkt die Anforderungen an die Überwachungspflichten der Eltern für ihre Kinder wegen illegalen Filesharings

In seiner Entscheidung I ZR/12 konkretisierte und senkte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an Eltern für deren Kinder wegen illegalen Filesharings von Musik, Filmen und Software im Internet.

Nach dieser Entscheidung genügen Eltern ihrer elterlichen Aufsichtspflicht – vorliegend im Falle eines 13-jährigen Kindes – das grundsätzlich die elterlichen Gebote und Verbote beachtet, wenn sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit der Benutzung von „illegalen Tauschbörsen“ belehrt und eine Benutzung untersagt haben. Eine Überwachungspflicht der Eltern für den Computer, beispielsweise durch Administration oder teilweise Sperrung des Internetzugangs besteht damit nicht. Eltern müssen erst dann einschreiten, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sich das Kind über das Verbot hinwegsetzt und dennoch illegales Filesharing betreibt.

Eltern ist daher zu empfehlen, mit ihren Kindern das Thema des illegalen Filesahrings zu thematisieren und ein Verbot der Nutzung auszusprechen. Dies sollte auch dokumentiert werden, da die Dokumentation als Entlastungsbeweis in einer potentiellen Abmahn-Situation herangezogen werden kann.