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Rechtsschutzfall im Kündigungsschutzprozess, Beginn schon mit Abmahnungen
LG Karlsruhe. Urteil v. 08.01.2010 – 9 S 474/09; veröffentlicht in VersR 2010, 757
Beruft sich der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess neben betriebsbedingten Gründen für die Kündigung seines Arbeitnehmers auf zwei Abmahnungen, die vor der Vertragslaufzeit des Rechtsschutzversicherung ausgesprochen wurden, ist der Rechtsschutzversicherer wegen Vorvertraglichkeit nicht zur Leistung verpflichtet, da der Rechtsschutzfall bereits durch die Abmahnung eingetreten ist. Dabei ist ohne Bedeutung, ob sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess im Rahmen eines Vergleichs auf eine betriebsbedingten Kündigung geeinigt haben.
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