Zurück zur Übersicht
Sind die Bestimmungen meines Arbeitsvertrages wirksam?
Arbeitsverträge enthalten zahlreiche Bestimmungen, die früher zulässig und üblich waren, heute aber gerichtlich prüfbar sind und sich nicht selten als unwirksam erweisen. Nachstehend einige Beispiele von besonderem Interesse:
- Versetzungs- oder Änderungsklauseln sind wirksam, wenn die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden und mindestens eine gleichwertige Tätigkeit zugewiesen wird.
- Müssen offene Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, weil sie sonst ersatzlos verfallen, ist die Klausel nur wirksam, wenn die Anmeldefrist mindestens drei Monate nach Fälligkeit beträgt und für beide Seiten gilt.
- Die Klausel, bestimmte Leistungen würden vom Arbeitgeber freiwillig erbracht, ist zulässig. Es entsteht dann auch bei mehrfacher Auszahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers.
- Wird die Freiwilligkeit aber mit einer Widerrufsmöglichkeit kombiniert, ist die Klausel bereits intransparent und damit unwirksam. Ein Widerruf ist im Übrigen nur bei einem sachlichen Grund möglich. Dauerhaft geschuldete Gehaltsbestandteile, z.B. Überstundenvergütung oder vermögenswirksame Leistungen, dürfen nicht widerrufen werden. Der Rückforderungsvorbehalt für eine Weihnachtsgratifikation bei einem Ausscheiden im Folgejahr muss zwischen eigener und betriebsbedingter Kündigung unterscheiden.
- Rückzahlungsklauseln, z.B. für Fortbildungskosten, sind an enge zeitliche Grenzen je nach Höhe dieser Kosten geknüpft.
- Jährlich auszuhandelnde Provisionszahlungen müssen vom Arbeitgeber rechtzeitig festgelegt bzw. verhandelt werden. Sonst kann das Gericht selbst in die Festlegung eingreifen.
- Vertragsstrafen sind dann zulässig, wenn die Höhe der Strafe in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen des Mitarbeiters und zur Bedeutung des Verstoßes stehen.
Die Liste ist nicht abschließend und macht deutlich, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gut beraten sind, die Wirksamkeit ihrer Vereinbarungen durch den Fachmann prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Michael Zerfowski
Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht
Kategorien
- Abgasskandal
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Entscheidungsveröffentlichungen allgemein
- Entscheidungsveröffentlichungen SZH Rechtsanwälte
- Erbrecht
- Fahrzeugversicherung
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Hausratversicherung
- Medizinschadensrecht
- Mietrecht
- Rechtsschutzversicherung
- Reiserecht
- Steuerstrafrecht
- Strafrecht
- Unkategorisiert
- Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
- Urheberrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht