VW-Skandal – Ihre Rechte 2017
Da die Kanzlei seit der Gründung einen Schwerpunkt im Bereich Verkehrsrecht hat und Herr Rechtsanwalt Zerfowski auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig ist, sind wir mit den rechtlichen Problemen, die sich im Zusammenhang mit dem „VW-Abgasskandal“ für die Verbraucher aufgetan haben, bestens vertraut. Inzwischen liegen zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte vor, die z.T. den Verbraucherklagen Recht geben, zu einem größeren Teil diese Klagen abgewiesen haben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Geschädigten mit unterschiedlicher Zielsetzung geklagt haben – teilweise auf Erstattung einer Entschädigung für Vertrauensverlust und vermuteten künftigen Wertverlust, ähnlich der amerikanischen Käufern angebotenen Kompensation. Andere Geschädigte haben auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt. Auch auf Seiten der Beklagten ist keine Einheitlichkeit gegeben. Es wird sowohl der Hersteller VW verklagt, als auch der verkaufende Händler, der in Einzelfällen dem VW-Konzern direkt zuzurechnen ist, z.T. als unabhängiger Vertragshändler fungiert. Deshalb sind viele Entscheidungen nicht direkt vergleichbar. Überwiegend liegen landgerichtliche Entscheidungen vor. Eine rechtskräftige OLG-Entscheidung gibt es bisher nicht, geschweige denn eine Entscheidung des BGH, die die verbindliche Vorgabe für die Behandlung gleichgelagerter Fälle geben könnte.
Die Tendenz wird aber zunehmend verbraucherfreundlicher. Die Gerichte gehen inzwischen überwiegend davon aus, dass die von VW oder den anderen Konzernmarken verwandte Software, die niedrige Schadstoffwerte vortäuscht, als Mangel zu bewerten ist, und zwar als erheblicher Mangel, der bei erfolgloser Nachbesserung die weitergehenden Gewährleistungsrechte der Kaufpreisminderung oder der Vertragsrückabwicklung eröffnet. Anfangs haben die Gerichte den Betroffenen zugemutet, die Entwicklung einer Nachbesserungssoftware durch VW abzuwarten, weil sie das Fahrzeug dennoch nutzen konnten. Inzwischen gibt es aber auch Entscheidungen, die das als unzumutbar ansehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die bisher vorliegenden Entscheidungen Fälle betrafen, bei denen die Nachbesserungsmaßnahme noch nicht ausgeführt war und der Betroffene deshalb auch nicht wusste, ob Folgemängel eintreten werden. Unabhängig davon sind wir der Auffassung, dass auch bei durchgeführter Nachbesserung und noch nicht eindeutig erkennbarer Folgemängel der Betroffene eine Chance hat, den Kaufvertrag rückabzuwickeln oder eine Entschädigung zu fordern. Auch dazu können Sie uns gerne ansprechen.
Mit den fortschreitenden Erkenntnissen der Ermittler, wie viel der Vorstand der Volkswagen AG über die zu Betrugszwecken eingebaute Software wusste, gehen auch die Gerichte allmählich dazu über, dem Vorstand das Wissen um diese Mängel zuzurechnen. Das ist Voraussetzung für eine Haftung der Volkswagen AG, sofern das Fahrzeug nicht von ihr direkt gekauft wurde.
Im Blick zu behalten ist in jedem Einzelfall die Verjährung Ihrer Ansprüche gegen Volkswagen und den Händler. Zögern Sie daher nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir halten Sie weiter zu diesem Thema auf dem Laufenden und sind in der Zwischenzeit für alle Fragen rund um den „Abgas-Skandal“, „Dieselgate“ und die „Abgasaffäre“ gerne Ihr Ansprechpartner.
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