
Erbrecht
Vorweggenommene Erbfolge oder Regelung durch letztwillige Verfügung?
„Geben mit warmer Hand ist seliger als Geben mit kalter Hand". So umschreibt der Volksmund die Möglichkeiten, über sein Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen - durch Testament, Erbvertrag…